In den vergangenen Tagen sind eine Vielzahl an positiven, aber auch besorgte Rückmeldungen zu unserem Antrag vom 20. Mai eingegangen. Wir nehmen die geäußerten Sorgen ernst und ergänzen den Antrag mit Details zum Geltungsbereich der zeitlich begrenzten Maßnahme, sowie zu Ausnahmen für Anlieger, die auf das Auto angewiesen sind.
Anbei stellen wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher folgenden Änderungsantrag zu unserem Antrag zur Verkehrsberuhigung des Stadtplatzes im Sinne der Wirtschaftsförderung während der Covid-19 Pandemie vom 20. Mai 2020:
● Punkt 1) wird geändert:
○ Befristung der Maßnahme bis zum Ende der Sommerferien (7. September 2020)
○ Ausnahmen für Anwohner und Personen mit Sonderparkausweisen
○ Samstagvormittag wird ausgeklammert
● Punkt 2) und 3) entfallen
Als geänderte Beschlussvorlage ergibt sich somit:
1) Autofreier Stadtplatz am Abend und an Wochenenden: Verbot für Kraftfahrzeuge im Bereich von der Zufahrt am Heimatmuseum bis zum neuen Brunnen (inkl. Schaumburgerstraße/Taubenmarkt), gültig Mo-Fr ab 18 Uhr, samstags ab 12 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen.
2) Ausgenommen von der Regelung: Anwohner und Personen mit Sonderparkausweisen
3) Befristung der Maßnahme bis zum 7. September 2020
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