Antrag: Bauen mit Holz und Nachwachsenden Rohstoffen bei kommunalen Gebäuden
Die Stadt Traunstein möge beschließen:
Bei der Auswahl von Baustoffen für Neubauten bzw. Anbauten, bei Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen kommunaler Gebäude sind nachhaltige, ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO2-Vermeidungseffektes ökologischen Baustoffen, inbesondere Holz, auch bei tragenden Bauteilen der Vorzug zu geben.
Für die wirtschaftliche Bewertung einer Investition soll dabei der gesamte Lebenszyklus
(Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung) des Baustoffes betrachtet werden. Bei Holzeinsatz soll auf ein FSC oder PEFC Zertifikat geachtet werden.
Begründung:
2,6 Mio. ha Wald in Bayern bedecken 37% der Landesfläche.
Holz als nachwachsender Rohstoff vereint, soweit es aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, viele Vorteile:
• Aktiver Klima- und Umweltschutz: CO2-Speichereffekt
CO2-Vermeidungseffekt durch Substitution, mehrfache stoffliche Nutzung Heizenergie-/CO2-Einsparung durch Dämmun, Energiegewinn am Ende der Nutzungskette Energieeffizienz bei der Herstellung/Bereitstellung
• Regionale Wertschöpfung
• Aufträge und Arbeitsplätze für regionale Handwerker und Planer
• Nachwachsender Rohstoff, regionale Verfügbarkeit (kurze Wege)
• Gesunder Baustoff, gesundes Wohnklima: keine Schadstoffbelastung des Baustoffs
Holz (falls keine giftigen Holzschutzmittel verwendet wurden)
• Kurze Bauzeiten und flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Der Beschluss soll grundsätzlich Anwendung finden: bei Neubauten bzw. Anbauten, bei Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen der kommunalen Gebäude. Soweit möglich, sollen demnach Bauten in Holzbauweise ausgeführt werden und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden (z.B. Holzfaserdämmplatten oder Holzfaser- Verbundstoffe).
Holz-Zertifizierung
FSC und PEFC sind internationale Zertifizierungssysteme, die Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung festschreiben. Sie garantieren, dass das angebotene Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
Brandschutz
Wegen der guten Werte hinsichtlich Brennbarkeit und Feuerwiderstand und aufgrund der technischen Fortschritte im Holzbau und Brandschutz, werden in Bayern Holzhäuser bis zur Gebäudeklasse 5 genehmigt. Das bislang höchste Holzhaus in Deutschland steht mit seinen rund 25 Metern in Bad Aibling im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Allerdings dürfen die Häuser der Gebäudeklasse 5 nicht vollständig aus Holz gebaut werden, sondern müssen auch feuerbeständige Konstruktionsmaterialien verwenden, insbesondere an den für die Evakuierung von Hochhäusern strategisch wichtigen Treppenhäusern und entlang anderer Flucht- und Rettungswege. So ist der Treppenhauskern des Holzhochhauses von Bad Aibling aus Beton gefertigt.
An der Technischen Universität München gibt es einen Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, der sich u.a. ausführlich mit dem Brandschutz bei Holzbauten befasst und umfangreiche Studien zur Brennbarkeit der Holzbauteile veröffentlichte.
Lebenszykluskosten
Zitat Umweltbundesamt: Mit Hilfe der Lebenszykluskostenberechnung lassen sich Produkte unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen. Umweltfreundliche Produkte erweisen sich dabei in vielen Fällen selbst bei höheren Anschaffungskosten als die wirtschaftlichste Variante.
Für die Berechnung der Lebenszykluskosten gibt es Arbeitshilfen beim
Umweltbundesamt:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche- beschaffung/berechnung-der-lebenszykluskosten
Antrag: Gesamtkostenbetrachtung für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen
Die Stadt Traunstein möge beschließen:
Die Stadt Traunstein setzt sich grundsätzlich das Ziel, künftige Bauvorhaben und Sanierungen der eigenen Gebäude nach energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien auszurichten. Bei jedem Neubau und jeder Generalsanierung soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Zeitraum von mindestens 35 Jahren erstellt und schließlich die wirtschaftlichste Variante realisiert werden.
Die Berechnung erfolgt mittels einer Lebenszykluskostenbetrachtung.
Bevor Gebäude abgerissen oder zurückgebaut werden, um auf gleicher Fläche Neubauten zu errichten, ist der ökologische Mehrwert eines Neubaus gegenüber einer Sanierung mit Hilfe einer gegenüberstellenden Lebenszyklusanalyse zu analysieren und nachzuweisen. Auch die sogenannte „Graue Energie“ wird dabei berücksichtigt.
Diese graue Energie ist die Energie, die aufgewendet werden muss für Herstellung und Verarbeitung der Baumaterialien, für ihren Transport und Einbau, für Instandhaltung und für Reparaturen und schließlich für die komplette Entsorgung beim Abriss eines Gebäudes.
Begründung:
In Deutschland entfallen mehr als 1/3 des Primärenergiebedarfs auf den Gebäudebereich. Jedes Jahr verursachen die etwa 186.000 öffentlichen Gebäude in Deutschland rund sechs Milliarden Euro Energiekosten. Alleine für die Strom- und Wärmeversorgung ihrer Liegenschaften müssen die Kommunen hierzulande ca. 3,4
Milliarden Euro aufbringen. Energieeffi zienz ist daher auch für die öffentliche Hand ein zentrales Thema.
Die Nutzungsdauer von Neubauten und sanierten Gebäuden reicht weit in die Zukunft. Daher beeinflussen diese Gebäude den Energie- und Ressourcenbedarf für die nächsten
50 bis 80 Jahre. Entsprechend weit muss daher in die Zukunft geplant werden und die Gebäude nachhaltig gebaut, saniert und betrieben werden – sowohl unter baulichen und technischen als auch ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.
Nachdem im Freistaat seit 2011 staatliche Verwaltungsgebäude und ausgewählte
Sonderbauten auf der Grundlage des Passivhausstandards errichtet werden, gilt
es auch auf kommunaler Ebene entsprechende Anreize zu setzen. Die Stadt Traunstein kann bei den eigenen Liegenschaften vorbildlich wirken und aufzeigen, was über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus möglich und umsetzbar ist.
Hilfreiche Links:
– nationales Zertifizierungssystem DGNB
http://www.dgnb-system.de/de/system/zertifizierungssystem/
– GEFMA-Zertifizierung: Nachhaltigkeit im Facility Management:
– Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: http://www.nachhaltigesbauen.de
– Bewertungssystem zum Nachhaltigen Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de
– Europäische Gebäuderichtlinie: http://www.enev-online.de/epbd/2010/
– Energieeinsparungsgesetz (EnEG): http://www.enev-online.de/eneg/
– Energetische Planungsvorgaben – Checkliste Nürnberg: http://www.langconsulting.at/files/Networking/Leuchttürme/ Nürnberg%20Planungsvorgaben_1109_Leitlinien_energieeffizientes_Bauen_und_Sani eren.pdf
– Leitziele für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen des Landkreises Ebersberg: https://www.energieagentur-ebe-m.de/Wissen/2072/Leitziele- Bauen-und- Sanieren-des-Landkreises-Ebersberg.html
Antrag: Energie-Check vor Ort
Die Stadt Traunstein möge beschließen:
Der Klimaschutzmanager der Stadt Traunstein führt in Zusammenarbeit mit der
Verbraucherzentrale Bayern e. V. die Aktion „Energie-Check“ durch.
Dies ist ein komplettes Konzept der Verbraucherzentrale. Ein Team aus Energieberatern führt vor Ort im Auftrag der Stadt Traunstein kostenlose und neutrale Energieberatungen bei Hauseigentümern in einem definierten Stadtviertel durch. Die Öffentlichkeitsarbeit wird von der Stadt Traunstein übernommen.
Ein Energieberater aus dem Team der Verbraucherzentrale kommt auf Wunsch, nach vorheriger Ankündigung, in die Immobilie, führt einen Vor-Ort-Gebäude-Energiecheck durch und verfasst anschließend eine konkrete Handlungsempfehlung. Die Aktion wird in einem Zeitraum von 2-4 Wochen durchgeführt. Alle Hauseigentümer der ausgewählten Stadtviertel werden rechtzeitig informiert, damit niemand die kostenlose Beratung verpasst. In Frage kommen Gegenden mit hohem Wärmebedarf und einem großen Bestand an älteren Einzel- und Reihenhäusern.
Bei erfolgreicher Durchführung wird die Wiederholung in einem anderen Ortsteil in naher Zukunft geplant.
Für die Stadt Traunstein fallen pro Beratung nur 30 Euro an, den Rest von ca. 230 Euro bezahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form eines Zuschusses an die Verbraucherzentrale. Die Stadt finanziert die Kosten zur Organisation und Durchführung des Projekts.
Durch eine breite Bewerbung werden der Energie-Check sowie die (anonymisierten) Ergebnisse in die Öffentlichkeit getragen.
Begründung:
Ziel des Projekts ist mindestens eine Verdoppelung der Sanierungsrate. Die dadurch erreichte Energieeinsparung ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Der Energie-Check wurde schon erfolgreich in etlichen Kommunen durchgeführt. Das Konzept wurde ursprünglich in der Metropolregion Rhein-Neckar entwickelt, aus der Erkenntnis heraus, dass man vor Ort die Hausbesitzer besser vom Energiesparen überzeugen kann als bei Infotagen in Rathäusern oder vergleichbaren Angeboten.
Antrag: Solaranlagen in der Bauleitplanung festschreiben
Die Stadt Traunstein beschließt, dass zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts in Zukunft in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung zur Ausstattung mit Solaranlagen (PV oder Solarthermie) vor dem Hintergrund einer korrekten Abwägung öffentlicher und privater Belange konsequent geprüft und umgesetzt wird.
Geeignete Dachflächen sind für die Gewinnung von Solarstrom mit Photovoltaik oder für die Warmwasserbereitung aus Solarthermie auszustatten, möglichst in Kombination mit einer Dachbegrünung. Die Anlage soll mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen.
Bei städtebaulichen Verträgen wird mit den Grundstücksinteressent*innen stets eine
Solarpflicht vereinbart.
Begründung:
Photovoltaik und Solarthermie sind zwei wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Klimakrise. Die Potenziale auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern sind groß. Sie sind eine kostengünstige und effektive Klimaschutzmaßnahme, welche auch die Nutzer*innen der Gebäude vor steigenden Preisen für fossile Energieträger schützt.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (BauGB) können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.
Antrag: Energie-Einspar-Contracting und Anlagen- Contracting
Die Stadt Traunstein setzt für die eigenen Liegenschaften bei finanziellen Engpässen
Energie-Einspar-Contracting und Anlagen-Contracting-Modelle ein.. Besonders geeignet hierfür sind Schulen.
Hierfür wird von der Verwaltung (eventuell unter Einbeziehung der Energieagentur des
Landkreises) eine Machbarkeitsstudie und ein Maßnahmenkatalog erstellt.
Begründung:
Einsparen von Energie ist fester Bestandteil der Energiewende. Der möglichst effiziente Energie-Einsatz ist unabdingbar. Längere Amortisationszeiten führen leider oft dazu, dass sinnvolle Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden.
Das hier beantragte Contracting umfasst die Bereiche Strom, Wärme, Energiesparen, Energieeffizienz.
Ziel ist es dabei, durch vertragliche Bindung eine schnelle und wirtschaftlich umsetzbare Energieeinsparung zu erreichen. Der Vorteil ist, dass die Maßnahmen schnell und kostenneutral umzusetzen sind. Contracting wird bereits von mehreren Kommunen erfolgreich angewandt.
Es ist zielführend, als Basis im Vorfeld einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Eine gute Übersicht bietet der Leitfaden der Deutschen Energieagentur (dena): https://www.dena.de/newsroom/meldungen/energiespar-contracting-dena-leitfaden- unterstuetzt-kommunen/
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