Antrag: Die Stadt Traunstein erlässt eine Freiflächengestaltungssatzung. • Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gelten. •Sie soll auf Vorhaben angewendet werden, für die ein Bauantrag gestellt wird sowie bei Freistellungsverfahren. • Die Satzung soll die Bepflanzung und weitgehende Entsiegelung der nicht über[1]bauten Flächen des Grundstücks sicherstellen. • Ebenso soll die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Nachweis ausreichender Kinderspielflächen geregelt werden. Bauliche Anlagen und Wege sind auf das not[1]wendige Minimum zu beschränken.
Begründung: Neubaumaßnahmen im Stadtgebiet führen oft zu einem Verlust von wertvollem Baum[1]bestand und Grünflächen. Mit einer Freiflächengestaltungssatzung soll die Notwendigkeit der konsequenten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke bei allen Planungs[1]maßnahmen sichergestellt werden. Ebenso soll eine Verbesserung des Mikroklimas sowie der größtmögliche, ökologische Ausgleich vor Ort erfolgen.
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