Anbei stellen wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, folgenden Antrag zur Festlegung eines
konkreten Klimaschutzziels für die Stadt Traunstein im Rahmen des Integrierten
Klimaschutzkonzepts (IKK).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Handlungsplan zu erarbeiten, wie das Ziel der
Klimaneutralität der Gesamtstadt bis 2040 erreicht werden kann.
Begründung:
Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum IKK vom 6. Mai 2021 wurde die von „Sustainable
für Traunstein“ erstellte Treibhausgasbilanz (2018) vorgestellt: ca. 175.000 Tonnen CO2-Äquivalente, die sich wie folgt aufteilen:
● 67% Fossile Energieträger (Erdgas, Diesel, Benzin, Heizöl)
● 30% Strom
● 3% Sonstiges
Mit der nun vorliegenden, fortzuschreibenden Treibhausgasbilanz haben wir nun einen
Ausgangswert.
Die nun anstehende Erstellung eines Maßnahmenkatalogs erfordert aber auch eine Festlegung
auf ein Ziel. Welches Reduktionsziel wollen wir mindestens erreichen? Und in welchem
Zeitraum?
In seinen Leitsätzen zum Beschluss vom 24. März 2021 stellt das Bundesverfassungsgericht
fest (Hervorhebung durch Antragsteller):
● “Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung
von Klimaneutralität.”
● “In Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner
Konkretisierungsprärogative hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG
aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der
Seite 1 von 2globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C
gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.“
● “Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität
rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben
für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die
erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen
ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.”
Laut Weltklimarat (IPCC) ist die Erreichung des 1,5 °C Ziels bis 2100 nur dann verlässlich (90%)
erreichbar, wenn die CO2e Emissionen bis 2040 auf Netto Null gesenkt werden.
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