Quelle: Mehr-Demokratie

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Antrag Zweitwohnungssteuer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Christian,
weit über 100 Gemeinden in Bayern erheben bereits eine Zweitwohnungssteuer, darunter
München, Nürnberg, Eichstätt, Augsburg und Landshut oder ganz in der Nähe Ruhpolding und
Marquartstein. Die Einnahmesituation der Stadt Traunstein ist in Folge der Corona-Krise für die
kommenden Jahre aktuell eher ungewiss. Wir stellen daher folgenden
Antrag:
Die Verwaltung führt zur Vorbereitung einer möglichen Einführung einer Zweitwohnungssteuer
gem. Art. 3 KAG eine Prüfung der Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Stadt durch.
Dabei sind insbesondere erzielbare Steuereinnahmen und weitere finanzielle Wirkungen dem
anfallenden Verwaltungsaufwand gegenüberzustellen. Das Prüfungsergebnis ist dem Stadtrat
zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Laut einer Pressemeldung der Stadt Traunstein vom 5.3.2021 wächst die Stadt Traunstein.
Aktuell lässt sie von einem Fachbüro eine Prognose für die Bevölkerungsentwicklung erstellen.
Im gesamten Stadtgebiet entstehen neue Gebäude mit vielen Wohnungen, z.B. in der Chiemsee- und in der Wolkersdorfer Straße; neue Siedlungen in Seiboldsdorf und auf der Salzmanninsel sind in Planung. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bereits mehr als 1200 Zweitwohnsitze in
Traunstein, die Zahl wird aufgrund des neuen Angebots an Wohnungen in den kommenden
Jahren sicher ansteigen.
Art. 3 KAG gibt den Kommunen in Bayern die Möglichkeit, eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer durch Ortssatzung zu erheben. Die Erfahrungen in zahlreichen Gemeinden Deutschlands, die eine entsprechende Abgabe eingeführt haben, sind überwiegend positiv.
Durch einen Rückgang des Anteils der Zweitwohnungen steigt tendenziell der Anteil der Erstwohnungen und damit der Einwohner*innen. Dieser Anstieg kann sich auf den Anteil der Stadt
an der Einkommenssteuer und den kommunalen Finanzausgleich auswirken.Die Verwaltung wird gebeten, diese möglichen Auswirkungen zu ermitteln und dem Stadtrat
darzulegen. Danach kann der Stadtrat entscheiden, ob eine Zweitwohnungssteuer auch in
Traunstein eingeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Schot

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